Ratgeber

Auftrag in der Schweiz: Meldepflicht, A1 und Zoll für deutsche Handwerksbetriebe

Wer als deutscher Betrieb in der Schweiz arbeitet, braucht mehr als den Auftrag: Voranmeldung über EasyGov, A1-Bescheinigung, GAV-Mindestlöhne, verzolltes Werkzeug. Was vor der Abfahrt vorliegen muss.

Stand: 09.08.2026

Muss ich einen Auftrag in der Schweiz vorher anmelden?

Ja. Entsandte Arbeitnehmer müssen im Online-Meldeverfahren angemeldet werden, in der Regel über das Portal EasyGov. Die Meldung muss mindestens acht Tage vor Arbeitsbeginn erfolgen; erst nach Ablauf dieser Frist darf die Arbeit aufgenommen werden. Verstöße werden mit Bußgeld und Dienstleistungssperre geahndet.

Die Acht-Tage-Regel ist der Punkt, an dem kurzfristige Aufträge scheitern. Wer am Montag angefragt wird und am Mittwoch anfangen soll, ist ohne Ausnahmetatbestand nicht meldekonform.

Brauche ich eine A1-Bescheinigung für die Schweiz?

Ja. Die A1-Bescheinigung weist nach, dass der Mitarbeiter weiterhin im deutschen Sozialversicherungssystem versichert ist. Sie muss vor Arbeitsbeginn beantragt werden und ist auf der Baustelle mitzuführen. Kontrollen fragen sie regelmäßig ab — auch bei eintägigen Einsätzen.

Gelten Schweizer Mindestlöhne für meine Mitarbeiter?

Ja. Während der Entsendung gelten die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen, insbesondere die Mindestlöhne aus dem einschlägigen Gesamtarbeitsvertrag. Der deutsche Tariflohn genügt nicht. Die Einhaltung muss auf Verlangen nachgewiesen werden, deshalb gehört die Lohnabrechnung in die mitgeführten Unterlagen.

Was muss ich beim Zoll für Werkzeug und Material beachten?

Die Schweiz ist kein EU-Zollgebiet. Werkzeug, das wieder zurückkommt, lässt sich über ein Carnet ATA vorübergehend einführen; verbleibendes Material muss verzollt und mit einer Warenliste angemeldet werden. Eine vollständige, bewertete Liste im Fahrzeug erspart die Rückweisung an der Grenze.

Muss ich mich in der Schweiz für die Mehrwertsteuer registrieren?

Häufig ja. Für Bau- und Werkleistungen am Objekt liegt der Leistungsort in der Schweiz. Ob eine Registrierungspflicht besteht, hängt vom weltweiten Jahresumsatz ab; der Reverse-Charge-Mechanismus greift nicht bei allen Leistungsarten. Das sollte vor dem ersten Auftrag steuerlich geklärt werden.

Welche Unterlagen muss ich auf der Baustelle mitführen?

Als Paket: Meldebestätigung aus dem Online-Verfahren, A1-Bescheinigung für jeden Mitarbeiter, Nachweis über die Einhaltung der GAV-Mindestlöhne, Ausweisdokumente sowie die Zoll- beziehungsweise Warenliste. Das Klariu-Schweiz-Modul stellt genau dieses Mitführ-Dokumentenpaket zusammen.

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 9. August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Kanton, Branche und Gesamtarbeitsvertrag — vor dem ersten Auftrag sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.