Ratgeber
Angebot im Handwerk schreiben: Was hineingehört und was es kostet, wenn es fehlt
Ein Angebot ist kein Preiszettel, sondern die Grundlage des Vertrags. Welche Angaben hineingehören, worin sich Kostenvoranschlag und verbindliches Angebot unterscheiden und welche Punkte im Streitfall regelmäßig fehlen.
Stand: 09.08.2026
Was muss in ein Handwerker-Angebot hinein?
Sechs Bestandteile sind unverzichtbar: die vollständigen Daten beider Seiten, eine eindeutige Leistungsbeschreibung mit Mengen und Einheiten, Einzel- und Gesamtpreise, die Angabe zur Umsatzsteuer, die Bindefrist des Angebots und der geplante Ausführungszeitraum. Alles Weitere ist Kür — diese sechs entscheiden im Streitfall.
Die häufigste Lücke ist die Leistungsbeschreibung. „Bad sanieren, 12.000 Euro“ ist kein Leistungsverzeichnis, sondern eine Einladung zum Streit darüber, ob die Fliesen im Preis enthalten waren.
Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot?
Ein Angebot nennt einen verbindlichen Preis, an den der Betrieb nach Annahme gebunden ist. Ein Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung ohne Garantie. Wird er wesentlich überschritten, muss der Betrieb den Kunden nach § 650 BGB unverzüglich darauf hinweisen — sonst droht der Verlust des Mehrbetrags.
Als wesentlich gilt in der Rechtsprechung meist eine Überschreitung um mehr als zehn bis zwanzig Prozent. Wer sich darauf verlässt, ohne den Hinweis zu geben, arbeitet die Differenz umsonst.
Wie lange ist ein Angebot gültig?
So lange, wie im Angebot steht. Fehlt die Bindefrist, gilt das Angebot nur für den Zeitraum, in dem der Anbietende mit einer Antwort rechnen durfte — bei schriftlichen Angeboten oft wenige Wochen. Eine ausdrückliche Frist von zwei bis vier Wochen schafft Klarheit und schützt vor Materialpreissprüngen.
Einheitspreis oder Pauschalpreis — was ist sinnvoller?
Der Einheitspreis rechnet nach tatsächlicher Menge ab und schützt bei unklaren Massen, etwa im Altbau. Der Pauschalpreis gibt dem Kunden Sicherheit, verlagert aber das Mengenrisiko vollständig auf den Betrieb. Bei unbekanntem Untergrund ist der Einheitspreis fast immer die richtige Wahl.
Sollten Abschlagszahlungen im Angebot stehen?
Ja, unbedingt. Ein Zahlungsplan mit Abschlägen nach Baufortschritt gehört ins Angebot, nicht in ein späteres Gespräch. Ohne Vereinbarung wird erst nach Abnahme fällig — der Betrieb finanziert Material und Löhne bis dahin vor.
Warum entscheidet die Geschwindigkeit über den Auftrag?
Weil der erste vollständige Angebotstext häufig gewinnt. Wer beim Kunden im Wohnzimmer das Angebot noch am selben Abend verschickt, konkurriert mit Mitbewerbern, die zwei Wochen brauchen. Genau dafür ist Klariu gebaut: Angebot diktieren, PDF zurückbekommen, weiterleiten.
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 9. August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob VOB/B im konkreten Vertrag überhaupt gilt, hängt von der Vereinbarung im Einzelfall ab.