Ratgeber

Wissen fürs Handwerk

Vier Ratgeber zu den Fragen, die im Betrieb regelmäßig Geld kosten: E-Rechnungspflicht, Angebotsgestaltung, Baustellendokumentation und Aufträge in der Schweiz. Fachlich belegt, mit Stand und ohne Werbung im Text.

Stand: 09.08.2026

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für Handwerker?

Der Empfang gilt bereits: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Geschäft entgegennehmen können — auch ein Zweimannbetrieb. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen bis Ende 2027, ab dem 1. Januar 2028 ist die E-Rechnung im inländischen B2B-Geschäft verpflichtend.

Was muss in ein Handwerker-Angebot hinein?

Sechs Bestandteile sind unverzichtbar: die vollständigen Daten beider Seiten, eine eindeutige Leistungsbeschreibung mit Mengen und Einheiten, Einzel- und Gesamtpreise, die Angabe zur Umsatzsteuer, die Bindefrist des Angebots und der geplante Ausführungszeitraum. Alles Weitere ist Kür — diese sechs entscheiden im Streitfall.

Warum ist Baustellendokumentation rechtlich so wichtig?

Weil sich die Beweislast mit der Abnahme umkehrt. Vor der Abnahme muss der Betrieb belegen, dass er mangelfrei geleistet hat; danach muss der Auftraggeber den Mangel beweisen. Wer den Bauablauf lückenlos dokumentiert, verschiebt genau diese Beweislage zu seinen Gunsten.

Muss ich einen Auftrag in der Schweiz vorher anmelden?

Ja. Entsandte Arbeitnehmer müssen im Online-Meldeverfahren angemeldet werden, in der Regel über das Portal EasyGov. Die Meldung muss mindestens acht Tage vor Arbeitsbeginn erfolgen; erst nach Ablauf dieser Frist darf die Arbeit aufgenommen werden. Verstöße werden mit Bußgeld und Dienstleistungssperre geahndet.